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Jugend, Familie und Senioren

Übersicht Kinder und Jugend:

go to topKleinkinderbetreuung

1 Kleingruppe zu max. 15 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren

Kinder vor dem Kinderhaus Ternitz Kindergruppe

Kinderhaus Ternitz
Gfiederstraße 43
Leitung: Daniela Puster
Betreiber: Volkshilfe NÖ
Tel.: (02630) 30 444

Öffnungszeiten

6:45 bis 17:00 Uhr
2 Wochen Sommerpause

Betreiber

NÖ Volkshilfe

Angebote

Eltern-Kind Spielgruppe

Auskünfte über Förderungen des Landes NÖ und Aufnahme direkt im Kinderhaus oder bei der NÖ Volkshilfe unter Tel.: (0676) 86 76 26 30.

Das Kinderhaus wird nach den Bestimmungen des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996 geführt.

Individuelle Förderung durch die Stadtgemeinde Ternitz ist möglich.

go to topNÖ Landeskindergärten

Zuständig: Sozialamt

Einschreibung

Die Kindergarteneinschreibungen für die NÖ Landeskindergärten von Ternitz erfolgen einmal jährlich im Jänner für den darauffolgenden Kindergartenbeginn im September.

Im Kindergarten Ihrer Wahl findet mit Ihnen und Ihrem Kind im Beisein einer Kindergärtnerin und einer Sonderkindergärtnerin die Einschreibung statt. Die Reihung der aufzunehmenden Kinder erfolgt nach dem Geburtsdatum. Mit Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009 können bereits auch Kinder welche das 2,5. Lebensjahr mit Anfang September vollendet haben einen NÖ Landeskindergarten in Ternitz besuchen. Eine weitere Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz des Kindes und eines Elternteiles in Ternitz.

Für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren steht auch das Kinderhaus Ternitz zur Verfügung (weitere Infos unter Kleinkinderbetreuung).

Die Stadtgemeinde Ternitz als Kindergartenhalter stellt in den NÖ Landeskindergärten bis zu 400 Plätze bereit. Mit Februar 2009 wurde ein 4-gruppiger Kindergarten in der Wassergasse in Containerbauweise eröffnet und der Kindergarten Pottschach auf 4 Gruppen erweitert. Bis September 2010 wird der neue 5-gruppige Kindergarten in der Sonnwendgasse fertiggestellt sein.

Die Gruppengröße variiert bei Gruppen mit 2,5jährigen Kindern von 19 bzw. 20 Kindern und bei den Normalgruppen bis maximal 25 Kindern mit Genehmigung des Landes NÖ.

Trotz aller Bemühungen ist es leider nicht immer möglich, einen Platz im Wunschkindergarten zu erhalten.

Was ist zur Anmeldung mitzubringen?

Bereits zu diesem Zeitpunkt ersuchen wir Sie, die Stunden welche Ihr Kind im Kindergarten betreut werden soll bekanntzugeben, um den Personalbedarf ermitteln zu können. Notwendige Änderungen sind jedoch zu Beginn des Kindergartenjahres möglich.

Wie hoch ist der Kindergartenbeitrag?

Mit 27. April 2006 wurde im NÖ-Landtag eine Änderung des NÖ Kindergartengesetzes, LGBL.5060 beschlossen. Im § 25 sind die Beiträge festgelegt:

Nachmittagsbetreuung

Welcher Kindergarten Nachmittagsbetreuung anbietet, entnehmen Sie bitte der Detailbeschreibung der einzelnen Kindergärten.

Die Anmeldung hat vor Beginn des Kindergartenjahres, bei späterem Eintrittstermin vor dem Kindergarteneintritt, zu erfolgen. Die Eltern (Erziehungsberechtigen) haben für jeden einzelnen Wochentag die gewünschte Betreuungszeit anzugeben.

Änderungen der zeitlichen Inanspruchnahme sind nur mit 1. Dezember und 1. März des Kindergartenjahres möglich.

Die Kosten sind in der Verordnung über die "Herabsetzung des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung" LGBI.5060/3-4 geregelt. (Zu finden unter www.noel.gv.at)

Im § 1 Abs. 1 sind folgende Beiträge für die Zeit von 13:00 bis 17:00 Uhr festgelegt:

Anwesenheit des Kindes Beitrag monatlich
bis 20 Stunden € 30,--
bis 40 Stunden € 50,--
bis 60 Stunden € 70,--
mehr als 60 Stunden € 80,--

Als Berechnungsgrundlage für den monatlichen Kostenbeitrag werden die angemeldeten Zeiten herangezogen, wobei für jeden Monat 4 Wochen angenommen werden. Schließtage im Kindergarten ziehen keine Änderungen mit sich.

Beim Land NÖ kann mit Antragsformular um Zuschuss wegen geringem Einkommen angesucht werden. Der Antrag ist frühestens zu Kindergartenbeginn für das laufende Kindergartenjahr und bis spätestens 31.12. für das vorangegangene Kindergartenjahr zu stellen. Die Stadtgemeinde Ternitz als Kindergartenerhalter hat die vorgeschriebenen Beiträge zu bestätigen. Jede Änderung (Familieneinkommen, Wohnsitz, Familiensituation, Betreuungsausmaß, wenn sich Kostenbeitrag ändert) haben die Erziehungsberechtigten schriftlich bzw. mittels Änderungsformular dem Land NÖ bekannt zu geben. Rückfragen sind unter der Telefon Nr. des Landes 02742/9005/13271 möglich.

Kinder, die keine Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, sind bitte bis spätestens 13.00 Uhr vom Kindergarten abzuholen, da die Stadtgemeinde Ternitz sonst gezwungen ist, einen Kostenbeitrag vorzuschreiben.

Ferienbetreuung

Die Kindergartenferien entsprechen den Hauptferien nach dem NÖ Schulzeitgesetz 1978.
Bei Bedarf wird von der Gemeinde während der 1., 2., 3., 7., 8. und 9. Woche der Schulferien eine Ferienbetreuung der Kinder in einem Kindergarten oder in mehreren Kindergärten in der Gemeinde angeboten.

Der Bedarf an Ferienbetreuung für Ihr Kind muss bis 15. Februar bekannt gegeben werden und muss verbindlich sein, da auf Grund der Anmeldungen die gesamten organisatorischen und personellen Planungen durchgeführt werden, damit die Ferienbetreuung für Ihr Kind entsprechend Ihrem Bedarf zur Verfügung gestellt werden kann.

Fällt das Kind durch Krankheit (ärztliche Bestätigung notwendig) aus muss in diesem Fällen nur die Mindestgebühr

entrichtet werden. Ansonsten wird der Kostenbeitrag, der sich aus dem angemeldeten Bedarf der Eltern ergibt, verrechnet.

Für die Zeit der Ferienbetreuung ist ebenfalls ein Antrag auf Zuschuss für die Kosten der Nachmittagsbetreuung, beim Land NÖ möglich.

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Stadtzentrum

4 gruppiges Haus, Kreuzäckergasse 7, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 306 87

www.kindergarten.ternitz.at

Leiterin: Vera Tampir
Betreuung von 7:00 bis 17:00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Grundackergasse

4 gruppiges Haus, Grundackergasse 5, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 38 688

Leiterin: Helga Böck
Betreuung von 6:30 bis 17:00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Raglitz

1 gruppiges Haus, Reither Straße 11, 2620 Ternitz-Raglitz, Tel.: (02635) 64 763

Leiterin: Angelika Hartl
Betreuung von 7:00 bis 15:00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Dunkelstein

3 gruppiges Haus, davon werden zwei Gruppen als Heilpädagogische Integrative Kindergartengruppen geführt.
Kindergartenweg 3, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 371 67

Leiterin: Irene Lang
Betreuung von 7:00 bis 15:00 Uhr
(Warmes Mittagessen derzeit nicht möglich)

NÖ Landeskindergarten Pottschach

4 gruppiges Haus, F. Samwald Straße 38, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 38 347
www.kindergarten-pottschach.at, eMail: leitung@kindergarten-pottschach.at

Leiterin: Andrea Adamec
Betreuung von 6:30 bis 17:00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Wassergasse

4 gruppiges Haus in Containerbauweise
Wassergasse 10, 2630 Ternitz, Tel.: (0664) 123 86 06

Leiterin: Maria Lechner
Betreuung: von 6:30 bis 17:00 Uhr

go to topPfarrkindergarten

Pfarrkindergarten Pottschach
erreichbar über Pfarramt Pottschach
2630 Ternitz-Pottschach, Kirchengasse 3, Tel.: (02630) 362 59

go to topHorte

Zuständig: Sozialamt

Die Schülerhorte werden nach den Richtlinien der NÖ Hortverordnung (LGBI.5065/3), dem NÖ Kinderbetreuungsgesetz (LGBI.5065), der NÖ Tagesbetreuungsverordnung  (LGBI.5065/2) und der Hortordnung der Stadtgemeinde Ternitz geleitet.

Aufgenommen werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr mit ordentlichem Wohnsitz in Ternitz. Weitere Voraussetzung für die Aufnahme im Hort ist die Erwerbstätigkeit der Eltern (Erziehungsberechtigten).

Die Aufnahme erfolgt nach dem Datum der Anmeldung, wobei sich die Stadtgemeinde Ternitz bei Platzmangel vorbehält, vorwiegend Schüler der Volksschulen aufzunehmen.

Für Hauptschüler wird im Schuljahr 2006/2007 in den Hauptschulen Ternitz und Pottschach eine "Schulische Nachmittagsbetreuung" angeboten (Weitere Informationen unter Schulen).

Derzeit stehen 160 Plätze in sieben Gruppen zur Verfügung. Jede Gruppe wird von einer ausgebildeten Hortpädagogin betreut.

Geboten werden

Aufgabenbetreuung, Soziales Lernen, vielfältige Freizeitgestaltung (Gemeinschaftsspiele, Ausflüge, usw.), warmes Mittagessen.

Kosten

Betreuung bis 39 Stunden pro Monat: € 35,00
Betreuung ab 40 Stunden pro Monat: € 50,00
Mittagessen pro Portion € 2,50

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt gemeinsam mit der Schuleinschreibung. Der Termin wird im "Mitteilungsblatt" der Stadtgemeinde Ternitz und auf Plakaten bekannt gegeben.

Ferienbetreuung

Beide Horte haben nur in den Weihnachtsferien geschlossen.
In den sonstigen Schulferien sind die Horte von 7:30 bis 16:00 Uhr geöffnet.

Die Stadtgemeinde Ternitz behält sich aus organisatorischen Gründen vor, in den Sommerferien beide Horte zusammenzulegen, wobei je ein Standort einen Monat genutzt wird.

Förderung

Das Land NÖ fördert berufstätige Eltern, die ihre Kinder in Horten betreuen lassen.

http://www.noel.gv.at/bilder/d21/Hort-Foerd_Antrag.pdf?8607

Antragsformulare sind auch im Gemeindeamt bei der Telefoninformation im Foyer oder im Sozialreferat, 1. Stock, Zimmer 108 erhältlich.

 

Hort Kreuzäckergasse

4 Gruppen, Kreuzäckergasse 9, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 345 01
eMail: schuelerhort.ternitz@aon.at

Leitung: Christine Wagner
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 11:00 bis 18:00 Uhr und an schulfreien Tagen 7:30 bis 16:00 Uhr

 

Hort Stapfgasse

Seit Oktober 2006 - 3 Gruppen, Stapfgasse 1, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 340 49
eMail: hort.stapfgasse@aon.at

Leitung: Corinna Doppler
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10:00 bis 17:00 Uhr und an schulfreien Tagen 7:30 bis 16:00 Uhr.

 

go to topTagesmütter

Folgende Organisationen vermitteln Tagesmütter und -väter:

Volkshilfe Niederösterreich
Kids & Family Service
Grazer Straße 49-51, 2700 Wiener Neustadt, Tel.: (02622) 822 00 -0 und (0676) 870 02 88 08, eMail: kids@noe-volkshilfe.at, www.noe-volkshilfe.at

NÖ Hilfswerk
Kinder, Jugend & Familie

www.niederoesterreich.hilfswerk.at

Koordinationsstellen:

2620 Neunkirchen, Triester Straße 29
Tel. (02635) 690 90
eMail: bl.neunkirchen@noe-hilfswerk.at

2640 Gloggnitz, Zenzi Hölzl Straße 2A
Tel. (02662) 454 50 11

eMail: bl.gloggnitz@noe-hilfswerk.at

Verein Tagesmütter-Initiative-Sonnenkinder
Johann Strauß-Gasse 30, 2700 Wiener Neustadt, Tel.: (0650) 775 00 07
eMail: tagesmuetter-sonnenkinder@chello.at, www.sonnenkinder.at

Förderung

NÖ Tagesmütter/-väter
Förderung des Landes NÖ
Rückfragen: (02742) 90 05-135 24
www.noel.gv.at/service/f/f3/familie/foerderungen/tagesmutter/tagesmutter.htm

Antragsformulare sind auch im Gemeindeamt im Bürgerservice oder im Sozialreferat erhältlich.

Weitere Möglichkeiten für die Betreuung - wie z.B. "Mobile Mamis" oder Oma / Opa-Dienst siehe auch unter www.kinderbetreuung.at

go to topJugendförderung

Zuständig: Kulturreferat

In der Stadtgemeinde Ternitz erfolgen eine Reihe von Förderungen der Jugend.

Bei einer Jungbürgerfeier wird versucht, staatsbürgerliches Bewusstsein zu übermitteln.

Auch ist die Tätigkeit des Jugendgemeinderates zu erwähnen. In jugendspezifischen Angelegenheiten werden Jugendvertreter in beratender Funktion herangezogen.

Fragen und Anregungen in dieser Angelegenheit richten Sie an das Kulturreferat.

Aktuelle Jugendveranstaltungen siehe Veranstaltungskalender der Stadtgemeinde Ternitz.

ARGE Nightline

Die Stadt Ternitz fördert gemeinsam mit anderen Gemeinden die "ARGE Nightline", die mit regelmäßigen Busverbindungen sicherstellen wollen, dass unsere Jugend von Lokal- und Diskothekenbesuchen aus Wiener Neustadt gut und sicher nach Hause gebracht werden.

Download des Fahrplans

go to topJugendzentrum "2630 - Come in"

Hauptstraße 2, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 329 60, juz@jugendzentrum-ternitz.at, www.juz2630.at.tt

Leitung

Fr. Mag. Claudia Trofer
Hr. DSA Stefan Trenker

Öffnungszeiten Jugendzentrum

Dienstag 15:00-18:30
Mittwoch 16:30-19:30
Donnerstag 17:30-19:30
Freitag 16:00-18:30

Öffnungszeiten Jugendberatungsstelle

Mittwoch von 13:00-16:00
Donnerstag von 14:00-17:00

Tel.: (02630) 329 60, jugendberatung@jugendzentrum-ternitz.at

Einen besonderen "In"-Treffpunkt findet man seit 4. Juli 2006 in der Hauptstraße 2. Das Angebot im Jugendzentrum ist auf die Zielgruppe der 12 bis 17-jährigen abgestimmt.

Es gibt 2 "Wuzzler", 2 Dartscheiben, einen Tischtennistisch, eine Playstation, ein Internetcafé mit 3 PC's sowie einen Fernseher mit Satelitenanschluss - dies steht den Jugendlichen gratis zur Verfügung.

Außerdem gibt es eine kleine Bar, an der ausschließlich antialkoholische Getränke und kleine Snacks mit Preisen auf Spendenbasis konsumiert werden können.