Jugend, Familie und Senioren
Übersicht Kinder und Jugend:
- Kleinkinderbetreuung
- NÖ Landeskindergärten
- Pfarrkindergärten
- Hort
- Tagesmütter
- Jugendförderung
- Jugendzentrum "2630 - Come in"
Kleinkinderbetreuung
1 Kleingruppe zu max. 15 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren

Kinderhaus Ternitz
Gfiederstraße 43
Betreiber: Volkshilfe NÖ
Tel.: (02630) 30 444
Öffnungszeiten
8:00 bis 16:00 Uhr
2 Wochen Sommerpause
Betreiber
NÖ Volkshilfe
Angebote
Eltern-Kind Spielgruppe
Auskünfte über Förderungen des Landes NÖ und Aufnahme
direkt im Kinderhaus oder bei der NÖ Volkshilfe unter Tel.: (0676) 86
76 26 30.
Das Kinderhaus wird nach den Bestimmungen des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996 geführt.
Individuelle Förderung durch das Land NÖ ist möglich.
NÖ
Landeskindergärten
Zuständig: Sozialamt
Einschreibung
Die Kindergarteneinschreibungen für die NÖ Landeskindergärten von Ternitz erfolgen einmal jährlich im Jänner (Anmeldungen bis Ende Februar unterliegen einer Reihung) für das darauffolgende Kindergartenjahr (September bis Juni des Folgejahres!)
Im Kindergarten Ihrer Wahl findet mit Ihnen und Ihrem Kind im Beisein einer Kindergärtnerin und einer Sonderkindergärtnerin die Einschreibung statt. Die Reihung der aufzunehmenden Kinder erfolgt nach dem Geburtsdatum. Mit Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009 können bereits auch Kinder welche das 2,5. Lebensjahr mit Anfang September vollendet haben einen NÖ Landeskindergarten in Ternitz besuchen. Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme in einem NÖ Landeskindergarten in Ternitz ist der Hauptwohnsitz des Kindes und eines Elternteiles in Ternitz.
Für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren steht auch das Kinderhaus Ternitz zur Verfügung (weitere Infos unter Kleinkinderbetreuung).
Die Stadtgemeinde Ternitz als Kindergartenhalter stellt in den sechs NÖ Landeskindergärten (23 Gruppen) bis zu 450 Plätze bereit.
Die Gruppengröße variiert bei Gruppen mit 2,5jährigen Kindern von 19 bzw. 20 Kindern und bei den Normalgruppen bis maximal 25 Kindern mit Genehmigung des Landes NÖ.
Trotz aller Bemühungen ist es leider nicht immer möglich, einen Platz im Wunschkindergarten zu erhalten.
Was ist zur Anmeldung mitzubringen?
- Meldebestätigung des Kindes und eines Elternteiles
- Geburtsurkunde des Kindes
- Impfnachweis des Kindes
- Wichtig: Nehmen Sie Ihr Kind, welches den Kindergarten besuchen soll, zum Aufnahmegespräch mit
Bereits zu diesem Zeitpunkt ersuchen wir Sie, die Stunden welche Ihr Kind im Kindergarten betreut werden soll bekanntzugeben, um den Personalbedarf ermitteln zu können. Notwendige Änderungen sind jedoch zu Beginn des Kindergartenjahres möglich.
Wie hoch ist der Kindergartenbeitrag?
Mit 27. April 2006 wurde im NÖ-Landtag eine Änderung des NÖ Kindergartengesetzes, LGBL.5060 beschlossen. Im § 25 sind die Beiträge festgelegt:
- Montag bis Freitag, 7:00 bis 13:00 Uhr, Besuch kostenlos
- Für die Anschaffung von Spiel- und Fördermaterial und für
die Verabreichung von Mahlzeiten darf ein kostendeckender Beitrag eingehoben
werden
Spiel- und Fördermaterial, Getränkebeitrag: € 19,00 pro Monat
Soziale Härtefälle: Pro Kindergartenjahr besteht die Möglichkeit mittels Antrag nachträglich auf Rückerstattung des bezahlten Sachkostenbeitrages (für 10 Monate € 190,--) durch eine Förderung in Höhe von € 40,-- pro Kind aus dem Fonds für soziale Härtefälle anzusuchen, wenn das Kind den Kindergarten 10 Monate besucht hat. Die Einkommensrichtlinien sind mit den Richtlinien des jeweiligen „Zuschusses der Gemeinde“ ident.
Mittagessen: € 3,00 pro Portion - Montag bis Freitag, 13:00 bis 17:00 Uhr, Beitrag maximal € 80,-- monatlich
- Vor 7:00 Uhr und nach 17:00 Uhr ist die Einhebung eines zusätzlichen Beitrages zur Kostendeckung möglich.
Nachmittagsbetreuung
Welcher Kindergarten Nachmittagsbetreuung anbietet, entnehmen Sie bitte der Detailbeschreibung der einzelnen Kindergärten.
Die Anmeldung hat vor Beginn des Kindergartenjahres, bei späterem Eintrittstermin vor dem Kindergarteneintritt, zu erfolgen. Die Eltern (Erziehungsberechtigen) haben für jeden einzelnen Wochentag die gewünschte Betreuungszeit anzugeben.
Änderungen der zeitlichen Inanspruchnahme sind nur mit 1. Dezember und 1. März des Kindergartenjahres möglich.
Die Kosten sind in der Verordnung über die "Herabsetzung des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung" LGBI.5060/3-4 geregelt. (Zu finden unter www.noel.gv.at)
Im § 1 Abs. 1 sind folgende Beiträge für die Zeit von 13:00 bis 17:00 Uhr festgelegt:
| Anwesenheit des Kindes | Beitrag monatlich |
| bis 20 Stunden | € 30,-- |
| bis 40 Stunden | € 50,-- |
| bis 60 Stunden | € 70,-- |
| mehr als 60 Stunden | € 80,-- |
Als Berechnungsgrundlage für den monatlichen Kostenbeitrag werden die angemeldeten Zeiten herangezogen, wobei für jeden Monat 4 Wochen angenommen werden. Schließtage im Kindergarten ziehen keine Änderungen mit sich.
Beim Land NÖ kann mit Antragsformular um Zuschuss wegen geringem Einkommen angesucht werden. Der Antrag ist frühestens zu Kindergartenbeginn für das laufende Kindergartenjahr und bis spätestens 31.12. für das vorangegangene Kindergartenjahr zu stellen. Die Stadtgemeinde Ternitz als Kindergartenerhalter hat die vorgeschriebenen Beiträge zu bestätigen. Jede Änderung (Familieneinkommen, Wohnsitz, Familiensituation, Betreuungsausmaß, wenn sich Kostenbeitrag ändert) haben die Erziehungsberechtigten schriftlich bzw. mittels Änderungsformular dem Land NÖ bekannt zu geben. Rückfragen sind unter der Telefon Nr. des Landes 02742/9005/13271 möglich.
Kinder, die keine Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, sind bitte bis spätestens 13.00 Uhr vom Kindergarten abzuholen, da die Stadtgemeinde Ternitz sonst gezwungen ist, einen Kostenbeitrag vorzuschreiben.
Ferienbetreuung
Die Kindergartenferien entsprechen den Hauptferien nach dem NÖ Schulzeitgesetz
1978.
Bei Bedarf wird von der Gemeinde während der 1., 2., 3., 7., 8. und 9. Woche
der Schulferien eine Ferienbetreuung der Kinder in einem Kindergarten oder in
mehreren Kindergärten in der Gemeinde angeboten.
Der Bedarf an Ferienbetreuung für Ihr Kind muss bis 15. Februar bekannt gegeben werden und muss verbindlich sein, da auf Grund der Anmeldungen die gesamten organisatorischen und personellen Planungen durchgeführt werden, damit die Ferienbetreuung für Ihr Kind entsprechend Ihrem Bedarf zur Verfügung gestellt werden kann.
Fällt das Kind durch Krankheit (ärztliche Bestätigung notwendig) aus muss in diesem Fällen nur die Mindestgebühr
- bei Betreuung von 7:00 bis 13:00 Uhr in Höhe von € 19,00 und für
- zusätzliche Betreuung am Nachmittag ab 13:00 Uhr in Höhe von € 30,--
entrichtet werden. Ansonsten wird der Kostenbeitrag, der sich aus dem angemeldeten Bedarf der Eltern ergibt, verrechnet.
Für die Zeit der Ferienbetreuung ist ebenfalls ein Antrag auf Zuschuss für die Kosten der Nachmittagsbetreuung, beim Land NÖ möglich.
Zusätzliche Ferienbetreuung
Seit zwei Jahren gibt es auch in den mittleren drei Ferienwochen (4.,5.,6. Woche) eine zusätzliche Ferienbetreuung, wechselweise in einem der Kindergärten. Die Betreuungskräfte werden von einem privaten Verein gestellt. Die Kosten der Betreuung pro Woche:
1. Kind: € 47,-
2. Kind der selben Familie: € 32,-
Ab dem 3. Kind der selben Familie: je € 15,-
Mittagessen wird zum aktuellen Preis angeboten. Es muss jedoch eine Mindestanzahl von 12 Kindern für
die Betreuung angemeldet sein.
Verpflichtendes Kindergartenjahr
Ab 1. September 2009 besteht für alle Kinder mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet, im Jahr das vor Beginn der Schulpflicht liegt, die Pflicht, einen Kindergarten an vier Tagen pro Woche mindestens 16 Stunden während der Bildungszeit (meist von 8:00-12:00 Uhr) zu besuchen.
Bereits ein Jahr davor erhalten die Eltern vom Kindergartenerhalter ein Schreiben, in dem sie über die Gesetzeslage informiert werden. Kinder die die Verpflichtung nicht erfüllen sind der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
NÖ Landeskindergarten Ternitz-Stadtzentrum
4 gruppiges Haus, Kreuzäckergasse 7,
2630 Ternitz, Tel.: (02630) 306 87
eMail: lkg.stadtzentrum@aon.at
Leiterin: Marion Holzer
Betreuung von 6:00 bis 17:00 Uhr
NÖ Landeskindergarten Ternitz-Grundackergasse
4 gruppiges Haus, Grundackergasse 5, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 38 688
eMail: lkg.grundackergasse@aon.at
Leiterin: Helga Böck
Betreuung von 6:30 bis 17:00 Uhr
NÖ Landeskindergarten Ternitz-Raglitz
1 gruppiges Haus, Reither Straße 11, 2620 Ternitz-Raglitz, Tel.: (02635)
64 763
Befristet für das Kindergartenjahr 2010/11 wird eine 2. Gruppe geführt.
eMail: lkg.raglitz@aon.at
Leiterin: Gerda Wagner
Betreuung von 7:00 bis 15:00 Uhr
NÖ Landeskindergarten Ternitz-Dunkelstein
befristet für das Kindergartenjahr 2010/11 wechselt der Kindergarten zum Standort Wassergasse 10 (Mobiler Kindergarten) 4 gruppiges Haus. In allen Gruppen können Integrationskinder betreut werden.
Kindergartenweg 3, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 371 67 bzw. (0664) 123 86 06
eMail: lkg.dunkelstein@aon.at
Leiterin: Doris Scholz
Betreuung von 7:00 bis 17:00 Uhr
NÖ Landeskindergarten Ternitz-Pottschach
4 gruppiges Haus, F. Samwald Straße 38, 2630 Ternitz, Tel.: (02630)
38 347
www.kindergarten-pottschach.at, eMail: lkg.pottschach@aon.at
Leiterin: Edith Hillmaier
Betreuung von 6:00 bis 17:00 Uhr
NÖ Landeskindergarten Ternitz-Sonnwendgasse
5 gruppiges Haus, Sonnwendgasse 5, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 35126
www.sonnwendgasse.at, eMail: office@sonnwendgasse.at & lkg.sonnwendgasse@aon.at
Leiterin: Maria Lechner
Betreuung: von 6:00 bis 17:00 Uhr
Pfarrkindergarten
Pfarrkindergarten Pottschach
erreichbar über Pfarramt Pottschach
2630 Ternitz-Pottschach, Kirchengasse 3, Tel.: (0699) 170 63 962
Horte
Zuständig: Schulverwaltung
Die Schülerhorte werden nach den Richtlinien der NÖ Hortverordnung (LGBI.5065/3), dem NÖ Kinderbetreuungsgesetz (LGBI.5065), der NÖ Tagesbetreuungsverordnung (LGBI.5065/2) und der Hortordnung der Stadtgemeinde Ternitz geleitet.
Aufgenommen werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr mit Wohnsitz in Ternitz.
Die Aufnahme erfolgt nach dem Datum der Anmeldung, wobei sich die Stadtgemeinde Ternitz vorbehält, vorwiegend Schüler der Volksschulen und Kinder erwerbstätiger Eltern/Erziehungsberechtigter aufzunehmen.
Jede Gruppe wird von einer ausgebildeten Hortpädagogin betreut.
Geboten werden
Aufgabenbetreuung, Soziales Lernen, vielfältige Freizeitgestaltung (Gemeinschaftsspiele, Ausflüge, usw.), warmes Mittagessen (€ 3,30 pro Portion).
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt gemeinsam mit der Schuleinschreibung im Oktober. Der Termin wird im "Mitteilungsblatt" der Stadtgemeinde Ternitz und auf Plakaten bekannt gegeben.
Ferienbetreuung
Beide Horte haben nur in den Weihnachtsferien geschlossen.
In den sonstigen Schulferien sind die Horte von 7:30 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Die Stadtgemeinde Ternitz behält sich aus organisatorischen Gründen vor, in den Sommerferien beide Horte zusammenzulegen, wobei je ein Standort einen Monat genutzt wird.
Förderung
Das Land NÖ fördert berufstätige Eltern, die ihre Kinder in Horten betreuen lassen.
www.noe.gv.at/gesellschaft-soziales/kinderbetreuung/antraege-formulare.html
Antragsformulare sind auch im Gemeindeamt bei der Telefoninformation im Foyer oder in der Schulverwaltung, 1. Stock, Zimmer 108 erhältlich.
Hort Kreuzäckergasse
2 Gruppen,
Kreuzäckergasse 9, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 345 01
eMail: schuelerhort.ternitz@aon.at
Leiterein: Gertrude Metzner
Öffnungszeiten: Montag bis
Freitag 11:00 bis 17:00 Uhr und
an schulfreien Tagen 7:30 bis 16:00 Uhr
Hort Stapfgasse
Seit 2009 - 4 Gruppen,
Stapfgasse 1, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 340 49
eMail: hort.stapfgasse@aon.at
Leiterein: Corinna Doppler, Tel.: (0664) 15 234 27
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag
10:00 bis 17:00 Uhr und an schulfreien Tagen 7:30 bis 16:00 Uhr.
Tagesmütter
Folgende Organisationen vermitteln Tagesmütter und -väter:
Volkshilfe Niederösterreich
Kids & Family Service
Grazer Straße 49-51, 2700 Wiener Neustadt, Tel.: (02622) 822 00 -0 und
(0676) 870 02 88 08, eMail: kids@noe-volkshilfe.at,
www.noe-volkshilfe.at
NÖ Hilfswerk
Kinder, Jugend & Familie
www.niederoesterreich.hilfswerk.at
Koordinationsstellen:
2620 Neunkirchen, Triester Straße 29
Tel. (02635) 690 90
eMail: bl.neunkirchen@noe-hilfswerk.at
2640 Gloggnitz, Zenzi Hölzl Straße 2A
Tel. (02662) 454 50 11
eMail: bl.gloggnitz@noe-hilfswerk.at
Verein Tagesmütter-Initiative-Sonnenkinder
Brodischgasse 28, 2700 Wiener Neustadt, Tel.: (02622) 88 109, Fax: (02622) 88 109-5
eMail: u.ebner-kraus@sonnenkinder.at,
www.sonnenkinder.at
Förderung
NÖ Tagesmütter/-väter
Förderung des Landes NÖ
Rückfragen:
(02742) 90 05-135 24
www.noe.gv.at/gesellschaft-soziales/kinderbetreuung/antraege-formulare.html
Antragsformulare sind auch im Gemeindeamt im Bürgerservice oder in der Schulverwaltung erhältlich.
Weitere Möglichkeiten für die Betreuung - wie z.B. "Mobile Mamis" oder Oma / Opa-Dienst siehe auch unter www.kinderbetreuung.at
Jugendförderung
Zuständig: Kulturreferat
In der Stadtgemeinde Ternitz erfolgen eine Reihe von Förderungen der Jugend.
Bei einer Jungbürgerfeier wird versucht, staatsbürgerliches Bewusstsein zu übermitteln.
Auch ist die Tätigkeit des Jugendgemeinderates zu erwähnen. In jugendspezifischen Angelegenheiten werden Jugendvertreter in beratender Funktion herangezogen.
Fragen und Anregungen in dieser Angelegenheit richten Sie an das Kulturreferat.
Aktuelle Jugendveranstaltungen siehe Veranstaltungskalender der Stadtgemeinde Ternitz.
ARGE Nightline
Die Stadt Ternitz fördert gemeinsam mit anderen Gemeinden die "ARGE Nightline", die mit regelmäßigen Busverbindungen sicherstellen wollen, dass unsere Jugend von Lokal- und Diskothekenbesuchen aus Wiener Neustadt gut und sicher nach Hause gebracht werden.
Jugendzentrum
"2630 - Come in"
Hans-Czettl-Platz 1, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 329 60, juz@jugendzentrum-ternitz.at, www.juz2630.at.tt
Tel.: (02630) 329 60, jugendberatung@jugendzentrum-ternitz.at
Das Angebot im Jugendzentrum ist auf die Zielgruppe der 12 bis 17-jährigen abgestimmt.
Es gibt 2 "Wuzzler", 2 Dartscheiben, einen Tischtennistisch, eine Playstation, ein Internetcafé mit 3 PC's sowie einen Fernseher mit Satelitenanschluss - dies steht den Jugendlichen gratis zur Verfügung.
Außerdem gibt es eine kleine Bar, an der ausschließlich antialkoholische Getränke und kleine Snacks mit Preisen auf Spendenbasis konsumiert werden können.


