Die Amtssignatur dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs. Sie darf daher ausschließlich von diesen bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Prüfung der elektronischen Signatur:
Die Echtheit der am Dokument aufgebrachten Amtssignatur kann jederzeit im Internet unter folgenden Adressen geprüft werden:
www.buergerkarte.at/signature-verification/
www.signaturpruefung.gv.at
Verifikation eines amtssignierten Ausdrucks: Das Verfahren der Verifikation erfolgt durch Vorlage des vollständigen Ausdrucks in der Behörde. Von dieser wird geprüft, ob es sich tatsächlich um eine Erledigung handelt. Die Vorlage des Ausdrucks an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:
DI 28.01. - SA 17.05.
Beginn: 18:00 Uhr
Ort: Herrenhaus Ternitz und andere
MO 17.02. - FR 25.04.
Beginn: 10:00 Uhr
Ort: Herrenhaus Ternitz und andere
MI 19.03. - FR 04.04.
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Stadtgalerie Ternitz
FR 21.03.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
SA 22.03.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
SA 29.03.
Beginn: 08:00 Uhr
Ort: Kulturcentrum Wimpassing, Bundesstraße 28
SO 30.03.
Beginn: 09:00 Uhr
Ort: Kulturcentrum Wimpassing, Bundesstraße 28
FR 04.04.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Stadtkino Ternitz
SA 05.04.
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Herrenhaus Ternitz
DO 10.04.
Beginn: 19:30 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
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