Die Amtssignatur dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs. Sie darf daher ausschließlich von diesen bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Prüfung der elektronischen Signatur:
Die Echtheit der am Dokument aufgebrachten Amtssignatur kann jederzeit im Internet unter folgenden Adressen geprüft werden:
www.buergerkarte.at/signature-verification/
www.signaturpruefung.gv.at
Verifikation eines amtssignierten Ausdrucks: Das Verfahren der Verifikation erfolgt durch Vorlage des vollständigen Ausdrucks in der Behörde. Von dieser wird geprüft, ob es sich tatsächlich um eine Erledigung handelt. Die Vorlage des Ausdrucks an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:
DO 03.04. - DO 25.09.
Beginn: 17:00 Uhr
Ort: Kindlwald Ternitz
MO 16.06. - MO 01.09.
Beginn: 18:00 Uhr
Ort: Spielplatz - Nobelgasse 3, 2630 Ternitz
MO 30.06. - MO 25.08.
Beginn: 08:30 Uhr
Ort: BLUB Ternitz
SO 06.07.
Beginn: 09:00 Uhr
Ort: Stadthalle Ternitz
DO 10.07.
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Schloss Stixenstein
FR 11.07.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Schloss Stixenstein
SA 12.07.
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Schloss Stixenstein
SO 13.07.
Beginn: 10:00 Uhr
Ort: Grenzgasse, Ternitz
SO 13.07.
Beginn: 17:00 Uhr
Ort: Schloss Stixenstein
DO 17.07.
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Schloss Stixenstein
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