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Kinder & Jugend

Kindergemeinde TernitzDie Stadt Ternitz bietet Familien, Kindern, Jugendlichen und Senioren umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.

Kindergärten, Hort und Jugendzentrum, Integrationswerkstätte und anderes mehr sind Teil des umfangreichen Angebotes, das die Stadt Ihren Familien bietet.



1 Kleingruppe zu max. 15 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren

Kinder vor dem Kinderhaus Ternitz Kindergruppe

Kinderhaus Ternitz
Gfiederstraße 43
Betreiber: Volkshilfe NÖ
Tel.: (02630) 30 444
eMail: kinderhaus.ternitz@noe-volkshilfe.at

Öffnungszeiten

7:00 bis 16:00 Uhr
2 Wochen Sommerpause

Betreiber

NÖ Volkshilfe

Angebote

Eltern-Kind Spielgruppe

Auskünfte über Förderungen des Landes NÖ und Aufnahme direkt im Kinderhaus oder bei der NÖ Volkshilfe unter Tel.: (0676) 86 76 26 30.

Das Kinderhaus wird nach den Bestimmungen des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes LGBl. 5065-3 und der NÖ Tagesbetreungsverordnung, LGBl. 5065/2-3 geführt.

Individuelle Förderung durch das Land NÖ ist möglich.

Zuständig: Sozialamt

Hier finden Sie die Einschreibungstermine für das Kindergartenjahr 2024/25.

Hier finden Sie alle Formulare und Informationen zur Kindergarteneinschreibung.

Einschreibung

Die Kindergarteneinschreibung für die NÖ Landeskindergärten von Ternitz erfolgen einmal jährlich im Jänner für das darauffolgende Kindergartenjahr (September bis Juni des Folgejahres).

Bei den Einschreibungsterminen im Jänner liegt das Anmeldeformular (=Datenblatt ) bereits in den Kindergärten auf. Es besteht auch die Möglichkeit das Formular vorab unter Service & Lebensbereiche – Formulare & Verordnungen – Bildung & Kindergärten – Kindergartenanmeldung herunterzuladen.

(Anmeldungsformular)

Abgabe des Anmeldeformulars ist am Einschreibungstermin in den Kindergärten.

Die Reihung der aufzunehmenden Kinder erfolgt nach dem Geburtsdatum. Kinder welche das zweite Lebensjahr mit Anfang September vollende haben, können je nach Anzahl der freien Plätze, einen NÖ Landeskindergarten in Ternitz besuchen. Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme in einem NÖ Landeskindergarten in Ternitz ist der Hauptwohnsitz des Kindes und eines Elternteiles in Ternitz.

Spätere Anmeldung (nach Ende Februar), auch für ältere Kinder, können nicht vorgereiht werden. Ausnahme: Kinder im verpflichteten Kindergartenjahr.

Ihr Kindergarten wird Sie und ihr Kind nach der Aufnahme zu einem persönlichen Kennenlernen im Kindergarten einladen.

Für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren steht auch das Kinderhaus Ternitz zu Verfügung.

Die Stadtgemeinde Ternitz als Kindergartenhalter stellt ab September 2024 in den acht NÖ Landeskindergärten 30 Gruppen bereit.

Trotz aller Bemühungen ist es leider nicht immer möglich, einen Platz im Wunschkindergarten zu erhalten.

Was ist zur Anmeldung mitzubringen?

  • Meldebestätigung des Kindes und eines Elternteiles
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Impfnachweis des Kindes

Bereits zu diesem Zeitpunkt ersuchen wir Sie, die Stunden welche Ihr Kind im Kindergarten betreut werden soll bekanntzugeben, um den Personalbedarf ermitteln zu können. Notwendige Änderungen sind jedoch zu Beginn des Kindergartenjahres möglich.

Wie hoch ist der Kindergartenbeitrag?

Mit 17. November 2022 wurde im NÖ-Landtag eine Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 2006, LGBl.5060 beschlossen. Im § 25 sind die Beiträge festgelegt:

  • Für die Anschaffung von Spiel- und Fördermaterial und für die Verabreichung von Mahlzeiten darf ein kostendeckender Beitrag eingehoben werden
    Spiel- und Fördermaterial, Getränkebeitrag: € 19,00 pro Monat

    Mittagessen: Frisch gekochte Mahlzeiten von SeneCura Sozialzentrum kosten € 4,80 pro Portion und von Gourmet € 3,80 pro Portion.


Früh und Nachmittagsbetreuung

Montag bis Freitag vor 7:00 und nach 13:00 Uhr hat der Kindergartenerhalter einen höchstens kostendeckenden Beitrag von den Eltern einzuheben. Der Mindestbeitrag beträgt € 57,- monatlich für die Anwesenheitszeit in der Betreuungszeit. Eine Unterschreitung ist in sozialen Härtefällen zulässig.

Welcher Kindergarten Nachmittagsbetreuung anbietet, entnehmen Sie bitte der Detailbeschreibung der einzelnen Kindergärten.

Die Anmeldung hat vor Beginn des Kindergartenjahres, bei späterem Eintrittstermin vor dem Kindergarteneintritt, zu erfolgen. Die Eltern (Erziehungsberechtigen) haben für jeden einzelnen Wochentag die gewünschte Betreuungszeit anzugeben.

Änderungen der zeitlichen Inanspruchnahme sind nur mit 1. Dezember und 1. März des Kindergartenjahres möglich.

Anwesenheit des Kindes Beitrag monatlich
bis 40 Stunden € 57,--
bis 60 Stunden € 80,--
mehr als 60 Stunden € 92,--

Ändert sich der Index um mindestens 5 % wird der Betrag angehoben.

Als Berechnungsgrundlage für den monatlichen Kostenbeitrag werden die angemeldeten Zeiten (Früh- und Nachmittagszeiten werden zusammengezählt) herangezogen, wobei für jeden Monat 4 Wochen angenommen werden. Schließtage im Kindergarten ziehen keine Änderungen mit sich.

Die Stadtgemeinde Ternitz hat für Erziehungsberechtigte mit niedrigem Einkommen Regeln für Förderung beschlossen.

Hier finden Sie die Formulare zum Förderantrag.

Kinder, die keine Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, sind bitte bis spätestens 13.00 Uhr vom Kindergarten abzuholen, da die Stadtgemeinde Ternitz sonst gezwungen ist, einen Kostenbeitrag vorzuschreiben.

Ferienbetreuung

Die Kindergartenferien entsprechen den Hauptferien nach dem NÖ Pflichtschulgesetz 2018.
Der Kindergarten ist bei entsprechendem Bedarf während der Kindergartenferien geöffnet. Während der 4. Bis 6. Woche der Kindergartenferien ist zumindest eine Woche geschlossen zu halten. Dies kann sich jährlich ändern bzw. jeder Kindergarten eine andere Woche geschlossen haben. Bei geringen Anmeldungen bzw. Personalengpässen können auch zusätzliche Wochen geschlossen bzw. die Betreuung auf wenigen Standorten zusammengezogen werden.

Seit 2023 ist die verbindliche Abgabe gemäß § 22 Abs. 2 NÖ Kindergartengesetz 2006, bis 30. April des Jahres verlängert worden. Eine frühere Abgabe der Bedarfsanmeldung ermöglicht eine frühere personelle Planung und Organisation der Ferienbetreuung. Ab 1. Mai sind alle abgegebenen Ferienanmeldungen verbindlich und können nicht mehr geändert oder abgemeldet werden.

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Ab 1. September 2009 besteht für alle Kinder mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet, im Jahr das vor Beginn der Schulpflicht liegt, die Pflicht, einen Kindergarten an vier Tagen pro Woche mindestens 20 Stunden während der Bildungszeit (meist von 8:00-12:00 Uhr) zu besuchen.

Bereits ein Jahr davor erhalten die Eltern vom Kindergartenerhalter ein Schreiben, in dem sie über die Gesetzeslage informiert werden. Kinder die die Verpflichtung nicht erfüllen sind der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Stadtzentrum

4 gruppiges Haus, Kreuzäckergasse 7, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 306 87
eMail: lkg.stadtzentrum@aon.at

Leiterin: Sabine Maier
Betreuung von 6:30 bis 16:00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Grundackergasse

4 gruppiges Haus, Grundackergasse 5, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 38 688
eMail: lkg.grundackergasse@aon.at

Leiterin: Nicole Mannsberger
Betreuung von 6:30 bis 17:00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Raglitz

2 gruppiges Haus, Reither Straße 11, 2620 Ternitz-Raglitz, Tel.: (02635) 64 763
eMail: lkg.raglitz@aon.at

Leiterin: Maria Gamperl
Betreuung von 06:30 bis 15:00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Dunkelstein

4 gruppiges Haus.
Kindergartenweg 3, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 371 67
eMail: lkg.dunkelstein@aon.at

Leiterin: Doris Scholz
Betreuung von 7:00 bis 16:00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Pottschach

4 gruppiges Haus, F. Samwald Straße 38, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 38 347
eMail: lkg.pottschach@aon.at

Leiterin: Kathrin Derflinger
Betreuung von 7:00 bis 16:00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Kirchengasse

als Übergangskindergarten für den Neubau in der Dr.Karl Renner Straße von der Pfarre Pottschach mit September 2023 übernommen. 2 gruppiges Haus, Kirchengasse 5, 2630 Ternitz, Tel.: 0650 / 431 25 447
eMail: lkg.rennerstrasse@a1.net

Leiterin: Melanie Posch
Betreuung von 7:00 bis 16:00 Uhr

NÖ Landeskindergarten Ternitz-Sonnwendgasse

5 gruppiges Haus, Sonnwendgasse 5, 2630 Ternitz, Tel.: (02630) 35126
www.sonnwendgasse.at, eMail: office@sonnwendgasse.at & lkg.sonnwendgasse@aon.at

Leiterin: Tanja Löwenpapst B.A.
Betreuung: von 7:00 bis 16:00 Uhr
Die Öffnungszeiten in den Kindergärten können sich jährlich ändern, da der angemeldete Bedarf der Erziehungsberechtigten (mindestens drei Kinder für denselben Zeitraum) ausschlaggebend ist.

Zuständig: Schulverwaltung

Die Schülerhorte werden nach den Richtlinien der NÖ Hortverordnung (LGBI.5065/3), dem NÖ Kinderbetreuungsgesetz (LGBI.5065), der NÖ Tagesbetreuungsverordnung  (LGBI.5065/2) und der Hortordnung der Stadtgemeinde Ternitz geleitet.

Aufgenommen werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr mit Wohnsitz in Ternitz. Die Aufnahme erfolgt nach dem Datum der Anmeldung.

Jede Gruppe wird von einer ausgebildeten Hortpädagogin betreut.

Geboten werden

Aufgabenbetreuung, Soziales Lernen, vielfältige Freizeitgestaltung (Gemeinschaftsspiele, Ausflüge, usw.), warmes Mittagessen (€ 3,50 pro Portion für Volksschüler; € 3,70 pro Portion für Schüler der NMS ).

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt gemeinsam mit der Schuleinschreibung im Jänner. Der Termin wird auf Plakaten bekannt gegeben.

Ferienbetreuung

Die Schülerhorte haben nur in den Weihnachtsferien geschlossen.
In den sonstigen Schulferien sind die Horte von 7:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.

Die Stadtgemeinde Ternitz behält sich aus organisatorischen Gründen vor, in den Ferien beide Horte an einem Standort zusammenzulegen.

Förderung

Das Land NÖ fördert berufstätige Eltern, die ihre Kinder in Horten betreuen lassen.

Formulare können heruntergeladen werden unter: www.noe.gv.at/noe/Kinderbetreuung/Horte.html

Antragsformulare sind auch in den Institutionen oder in der Schulverwaltung, 1. Stock, Zimmer 108 erhältlich.

Folgende Organisationen vermitteln Tagesmütter und -väter:

Volkshilfe Niederösterreich
Kids & Family Service
Grazer Straße 49-51, 2700 Wiener Neustadt, Tel.: (02622) 822 00 -0 und (0676) 870 02 88 08, eMail: kids@noe-volkshilfe.at, www.noe-volkshilfe.at

NÖ Hilfswerk
Kinder, Jugend & Familie

www.hilfswerk.at/niederoesterreich

Koordinationsstellen:

2620 Neunkirchen, Triester Straße 29
Tel. (02635) 690 90
eMail: bl.neunkirchen@noe-hilfswerk.at

2640 Gloggnitz, Zenzi Hölzl Straße 2A
Tel. (02662) 454 50 11

eMail: bl.gloggnitz@noe-hilfswerk.at

Verein Tagesmütter-Initiative-Sonnenkinder
Plankengasse 17/1, 2700 Wiener Neustadt, Tel.: (02622) 88 109, Fax: (02622) 88 109-5
eMail: tagesmuetter@sonnenkinder.at, www.sonnenkinder.at

Förderung

NÖ Tagesmütter/-väter
Förderung des Landes NÖ
Rückfragen: (02742) 90 05-135 24
http://www.noe.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Kinderbetreuung/Tagesmuetter-Tagesvaeter/Tagesmuetter_vaeter_Allgemein.html

Antragsformulare sind auch im Gemeindeamt im Bürgerservice oder in der Schulverwaltung erhältlich.

Weitere Möglichkeiten für die Betreuung - wie z.B. Mobile Mamis:"http://www.hilfswerk.at" oder Oma/Opa-Dienst: http://www.noe.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Kinderbetreuung/Oma-Opa-Boerse/Oma_Opa_Boerse_Allgemeines.html siehe auch unter www.kinderbetreuung.at

Zuständig: Kulturreferat

In der Stadtgemeinde Ternitz erfolgen eine Reihe von Förderungen der Jugend.

Auch ist die Tätigkeit des Jugendgemeinderates zu erwähnen. In jugendspezifischen Angelegenheiten werden Jugendvertreter in beratender Funktion herangezogen.

Fragen und Anregungen in dieser Angelegenheit richten Sie an das Kulturreferat.

Aktuelle Jugendveranstaltungen siehe Veranstaltungskalender der Stadtgemeinde Ternitz.

Integration:NÖ
Integration Niederösterreich ist ein gemeinnütziger Verein mit breiter regionaler Präsenz. Mit dem Projekt "Jugendcoaching" betreuen wir die Jugendlichen in den Ternitzer Schulen (Mittelschule, Polytechnische Schule, BORG und Allgemeine Sonderschule).
Samuel Morse-Straße 3A, 2700 Wiener Neustadt, Tel.: (02622) 442 91
eMail: office@integration-noe.at, www.integration-noe.at <

Hans Czettel-Platz 1, 2630 Ternitz, juz-ternitz@ekids.cc, www.juz2630.at.tt

Das Angebot im Jugendzentrum ist auf die Zielgruppe der 12 bis 17-jährigen abgestimmt.

Es gibt 2 "Wuzzler", 2 Dartscheiben, einen Tischtennistisch, eine Playstation, ein Internetcafé mit 3 PC's sowie einen Fernseher mit Satelitenanschluss - dies steht den Jugendlichen gratis zur Verfügung.

Außerdem gibt es eine kleine Bar, an der ausschließlich antialkoholische Getränke und kleine Snacks mit Preisen auf Spendenbasis konsumiert werden können.

B-engel
ist eine Maßnahme der Jugendwohlfahrt und richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren; Hauptstraße 28, 2630 Ternitz, Tel.: (676) 737 99 69, eMail: office@b-engel.org,
www.b-engel.org

Kinderschutzzentrum Neunkirchen "Die Möwe"
Bahnstraße 12, 2620 Neunkirchen, Tel.: (02635) 666 64
Mo, Mi, Do, 8:00 bis 12:30 Uhr, Di 8:00 bis 15:00 Uhr
eMail: ksz-nk@die-moewe.at, www.die-moewe.at

Kindernotruf
österreichweit, kostenlos, rund um die Uhr, Tel.: (0800) 567 567

Kindernotruf
Promenade 1, 2700 Wiener Neustadt, Tel.: (02622) 262 22
eMail: kindernotruf@kindernotruf.at

Rat auf Draht
Jugendnotrufnummer des ORF, rund um die Uhr, Tel.: 147

NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft
Schwartzstraße 50, 2500 Baden, Tel.: (02252) 90 25-11 407
www.kija-noe.at

Verein Lichtblick
Lebens-, Berufs- und Sexualberatung
Promenade 1, 2700 Wiener Neustadt, Tel.: (02622) 262 22

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