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Arbeit und Wirtschaft

Betriebsgrundstücke

Zuständig: Liegenschaftsverwaltung

In der Liegenschaftsverwaltung erfolgt die Verwaltung der nicht öffentlich genutzten Liegenschaften der Stadtgemeinde, wie z. B. Äcker, Wiesen, Wälder, Betriebsgrundstücke, unproduktive Flächen und Baugründe. Es werden Pachtungen für bestimmte Zwecke, wie z. B. Sportanlagen, Parkplätze, Haltestellen, Spielplätze vereinbart und Verpachtungen hauptsächlich für landwirtschaftliche Nutzungen durchgeführt.
Der An- und Verkauf von Grundstücken wird in die Wege geleitet. Es werden die entsprechenden Verträge erstellt und grundbücherlich durchgeführt.

Es erfolgt der Verkauf von Grundstücken zur Errichtung von Einfamilienhäusern.

Eigenheim

Grundsteuerbefreiung
Kanalgebühren
Liegenschaften
Wohnsitzanmeldung

Gemeindewohnung

Vergabe