Arbeit und Wirtschaft
Betriebsgrundstücke
Zuständig: Liegenschaftsverwaltung
In der Liegenschaftsverwaltung erfolgt die Verwaltung der nicht öffentlich
genutzten Liegenschaften der Stadtgemeinde, wie z. B. Äcker, Wiesen,
Wälder, Betriebsgrundstücke, unproduktive Flächen und Baugründe.
Es werden Pachtungen für bestimmte Zwecke, wie z. B. Sportanlagen, Parkplätze,
Haltestellen, Spielplätze vereinbart und Verpachtungen hauptsächlich
für landwirtschaftliche Nutzungen durchgeführt.
Der An- und Verkauf von Grundstücken wird in die Wege geleitet. Es werden
die entsprechenden Verträge erstellt und grundbücherlich durchgeführt.
Es erfolgt der Verkauf von Grundstücken zur Errichtung von Einfamilienhäusern.
Eigenheim
Grundsteuerbefreiung
Kanalgebühren
Liegenschaften
Wohnsitzanmeldung
Gemeindewohnung


