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Frage/Anliegen an den Bürgermeister schreiben
Lebelhuber Alfred schrieb:
Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten.
siehe https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/silvesterknaller_feuerwerkskoerper.html
-> Bitte sorgen sie dafür, dass dies endlich eingehalten wird! Im Ortsgebiet kommt es immer wieder zu der Knallerei!
Freundliche Grüße
Alfred Lebelhuber
Sehr geehrter Herr Lebelhuber! Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, habe ich mich öffentlich von der Silvesterknallerei distanziert. Wie Sie richtig angemerkt haben ist das Abschießen von Feuerwerkskörper ab Klasse 2 ganzjährig verboten. Die Kontrolle dieses Verbots obliegt jedoch der Polizei. Deshalb habe ich bei meinem Weihnachtsbesuch in der Polizeiinspektion Ternitz um verstärkte Kontrollen in den Tagen um Silvester ersucht. Herzlichst Ihr Rupert Dworak
DI 23.04.2024
Beginn: 18:00 Uhr
Ort: Stadtkino Ternitz
MI 24.04.2024 - MI 08.05.2024
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Stadtgalerie Ternitz im Alten Herrenhaus
DO 25.04.2024
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
FR 26.04.2024
Beginn: 17:00 Uhr
Ort: Stadtbücherei Ternitz
FR 26.04.2024
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
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