Dank des warmen Wetters treiben unsere Bäume, Sträucher und Hecken derzeit stark aus. Dies führt mitunter auch zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr.
Die Stadtgemeinde Ternitz kommt nunmehr ihrer Verpflichtung gemäß Straßenverkehrsordnung nach, die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume, Sträucher Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf, Verkehrszeichen, Signalanlagen etc. beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen.
Diese Verpflichtung der Grundeigentümer umfasst selbstverständlich auch die freie und uneingeschränkte Benutzbarkeit von Geh- und Radwegen. Diese Geh- und Radwege müssen gleich wie die Fahrbahnen von Bewuchs freigehalten werden und in ihrer gesamten Breite für die Benützung zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass für die uneingeschränkte Benützung auch der über diesen Verkehrsflächen liegende Luftraum entsprechend freizuhalten ist.
Die Grundeigentümer haben dieser Verpflichtung selbständig nachzukommen!
Wir ersuchen Sie daher, alle Ihre Hecken entlang von Gehsteigen und Straßen rechtzeitig zu schneiden, sodass eine Gefährdung der Straßenbenützer vermieden wird.
Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenlosen Grünschnittentsorgung der Stadtgemeinde Ternitz. Grünschnitt kann in Haushaltsmengen von max. 2 m3 bei der Kompostanlage Posch in der Forststraße zu folgenden Terminen abgegeben werden:
Freitag, 30. Juni: 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag, 01. Juli: 08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag, 28. Juli: 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag, 29. Juli: 08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag, 25. August: 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag, 26. August: 08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag, 22. September: 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag, 23. September: 08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag, 20. Oktober: 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag, 21. Oktober: 08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag, 03. November: 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag, 04. November: 08.00 bis 12.00 Uhr
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