Verwaltung
Geschäftsbereich 5 - Finanzabteilung
Rathaus Ternitz
Hans-Czettel-Platz 1, 2630 Ternitz
Leitung

Mag. Johann Rosenbichler ![]()
1. Stock, Zimmer 119
Tel.: (02630) 38 240-65
Die Finanzabteilung umfasst den gesamten Zahlungsverkehr der Gemeinde.
- Vorschreibung und Abstattung der Steuern und Abgaben
- Verwaltung der Ein- und Ausgangsrechnungen
- Verwaltung der Rücklagen und Schulden
- Erstellung von Voranschlag und Rechnungsabschluss
Referate
Sekretariat
Ansprechperson

Andrea Posch ![]()
1. Stock, Zimmer 120
Tel.: (02630) 38 240-66
Tätigkeitsbereiche
- Generelle Unterstützung des Abteilungsleiters
- Buchhaltung für Standesamtsverband und Staatsbürgerschaftsverband (Vorschreibung der Quartalsbeiträge)
- Exekutionen: Beantragung, Einstellung
- Konkurse und Ausgleiche: Forderungsanmeldung (Hinweis: wenn Sie pünktlich zahlen, können Sie diese Maßnahmen vermeiden!)
- Darlehensverwaltung der Stadtgemeinde Ternitz (Zahlungsfälligkeiten, Schriftverkehr)
- Hauptkassa
Hauptkassa
Die Hauptkassa ist die Clearingstelle für die einzelnen Nebenkassen der Gemeinde. Auszahlungen erledigt die Hauptkassa, Einzahlungen erledigt das Bürgerservice.
Wir bitten, Barzahlungen möglichst zu vermeiden und Abbuchungsaufträge bei Ihrem Bankinstitut zu erteilen.
Einzahlungen, die auf Grund von Vorschreibungen mittels Zahlschein erfolgen (z.B. Hausbesitzabgaben, Miete, …) nimmt die Hauptkassa entgegen. Sonstige Einzahlungen für Meldebestätigungen, Müllsäcke, Kartenverkauf, Taxibons oder die Hundeabgabe im Zuge einer Neuanmeldung nimmt das Bürgerbüro entgegen. Die Bankomatstelle befindet sich ebenfalls im Bürgerbüro.
Steueramt
Bereichsleiterstellvertreterin

Ilse Bauer ![]()
Tel.: (02630) 38 240-67
Ansprechperson

Cornelia Mader ![]()
Tel.: (02630) 38 240-68
Tätigkeitsbereiche
- Grundsteuerangelegenheiten: Berechnung und Vorschreibung, Grundsteuerbefreiung (je nach Grundstücksgröße bis zu 90 %, bei Superädifikat (= Gebäude auf fremden Grund und Boden) bis zu 100 %; Formular für Ansuchen; Voraussetzung: Landeskredit) (gebührenfrei!)
- Ratenzahlungen (vor allem für Kanalanschluss und Aufschließungsbeiträge; Ratenhöhe mindestens € 109,--, maximal 18 Monatsraten, bei sehr hohen Aufschließungsbeiträgen auch bis zu 24 Raten; Sonderregelungen bei ganz geringen Einkommen, dazu aber detaillierte Einkommensnachweise nötig!) Formular für Ansuchen. Für Ratenzahlungen werden derzeit von der Stadtgemeinde Ternitz keine Stundungszinsen berechnet! Die Vorschreibung der Monatsraten erfolgt jeweils zum 10. eines jeden Monats.
- Hausbesitzabgaben (das sind Grundsteuer, Müllgebühren und Kanalbenützungsgebühren):
diese Abgaben werden in Vierteljahresbeträgen per 15.2., 15.5., 15.
8. und 15.11. vorgeschrieben, bei einem Grundsteuerjahresbetrag bis zu €
75,-- wird die gesamte Grundsteuer per 15.5. vorgeschrieben).
Hinweis: für die Berechnung der Müll- und Kanalgebühren ist der Geschäftsbereich 3 zuständig; für die Wassergebühren ist der Wasserleitungsverband in 2630 Ternitz, F. Samwald-Str. 4, Tel. (02630) 373 05, Nähe Bahnhof Pottschach bzw. neben dem Kulturhaus Pottschach, zuständig!
Für einkommensschwache Bevölkerungsschichten gibt es für die Abstattung der Kanal- und Müllgebühren einen Zuschuss der Stadtgemeinde Ternitz, zuständig ist die Geschäftsbereich 1 - monatliche Beiträge für Kindergärten, Musikschule, Tiefgarage (Hinweis: für die Wohnungsmieten (Berechnung und Vorschreibung) ist die Geschäftsbereich 3 / Wohnungswesen zuständig!)
- Kommunalsteuer: Jahreserklärung, Bescheide
- Gebrauchsabgabe: Vorschreibung (die Stadtgemeinde Ternitz hebt nur für
Zeitungsständer sowie für Kanal-, Wasser- und Gasleitungen bzw. ober-
und unterirdische Draht-, Kabel- oder sontige Leitungssysteme mit Ausnahme
von Telekommunikationsleitungen eine Gebrauchsabgabe ein)
Hinweis: für die Erteilung der Gebrauchserlaubnis (auch für andere als Zeitungsständer) ist die Geschäftsbereich 3 zuständig! - Einhebung der Marktstandsgebühren auf dem Petersberg (Peterskirtag jährlich am 29. 6. und Nachkirtag am darauffolgenden Sonntag)
- Mahnung der vorstehend angeführten Steuern und Abgaben (2 % Säumniszuschlag und 0,5 % Mahngebühr) sowie Beiträge (derzeit € 3,-- Mahngebühr)
- Auskünfte über Zahlungen und Rückstände
- Eigentumswechsel: bitte neue Anschrift bekanntgeben; bis zur Erlassung eines neuen Einheitswertbescheides vom Finanzamt (kann bis zu 2 Jahre dauern!) ist eine Zahlungsverpflichtung notwendig und erfolgt die Vorschreibung in der Form "alter Besitzer z. H. neuer Besitzer"
- Naturpark
Wir bitten Sie, nach Möglichkeit Abbuchungsaufträge bei Ihrem Bankinstitut zu erteilen und Bareinzahlungen zu vermeiden!
Buchhaltung
Ansprechpersonen

Sigrid Bock ![]()
1. Stock, Zimmer 117
Tel.: (02630) 38 240-71
Leiterin der Buchhaltung

Sabrina Frantsich ![]()
1. Stock, Zimmer 117
Tel.: (02630) 38 240-81
Tätigkeitsbereiche
- Kontoführung des Haushaltes mit Buchen und Journalverwaltung
- Telebanking
- Mahnwesen mit Ausnahme der Mahnungen des Steueramtes und des Wohnungswesens
- Verwaltung der Rechnungseingänge
Ansprechperson

Eva Eichberger ![]()
1. Stock, Zimmer 117
Tel.: (02630) 38 240-70
Tätigkeitsbereich
- Verwaltung des Belegwesens


