Verwaltung
Geschäftsbereich 1 - Soziales, Kinderbetreuung & Schulen
Rathaus Ternitz
Hans-Czettel-Platz 1, 2630 Ternitz
Bereichsleiter

Wolfgang Hofer ![]()
1. Stock, Zimmer 107
Tel.: (02630) 38 240-40
Tätigkeitsbereiche
Im Geschäftsbereich 1 sind das Meldeamt, das Sozialamt, das Wahlamt und das Bürgerservice zusammengefasst. Daraus ergibt sich ein überaus reger und vielfältiger Parteienverkehr, der dank der unbürokratischen Handhabung der Öffnungszeiten - keine Parteienverkehrstage wie auf anderen Ämtern üblich - meist auch flüssig und rasch abgewickelt werden kann.
- Marktwesen
- Sicherheitspolizei Ternitz
- Statistiken
- Sanitätspolizei
- Jugendwohlfahrt
Referate
- Meldewesen: An-, Um- und Abmeldungen
- Sozialamt
- Wahlamt / Meldeamt
- Bürgerservice
- Postservicestelle / Rezeption
- Schulwesen und Horte
- Schulgemeinden
- Standesamt & Staatsbürgerschaft
- Kinderbetreuung
Bürgerservice
Erdgeschoß, Bürgerbüro
Tel.: (02630) 38 240-11
Fachreferentin

Inge Stix ![]()
Tel.: (02630) 38 240-14
Ansprechpersonen

Andrea Graf ![]()
Tel.: (02630) 38 240-15

Monika Hirschler ![]()
Tel.: (02630) 38 240-13

Manuela Auer-Schruf
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Tel.: (02630) 38 240-13
Tätigkeitsbereiche
- An-, Um- und Abmeldungen
- Meldebestätigungen
- Meldeauskünfte
- Verkauf von Taxibons
- Verkauf von Eintrittskarten für gemeindeeigene sowie Event-Kultur-Veranstaltungen
- Kursanmeldungen für Kurse der Volkshochschule
- Hundean- und -abmeldung
- Verkauf Saisonkarten aller Art
- Buschenschankanmeldung, Mosttafeln
- Veranstaltungsanmeldung
- Anträge um Befreiung bzw. Ermäßigung der Lustbarkeitsabgabe
- Sozialhilfeanträge / Anträge nach dem NÖ Mindestsicherungsgesetz
- Pflegegeldanträge
- Pflegeheimanträge
- Gemeindeförderungen (Entgegennahme der Anträge)
- Beschwerdeangelegenheiten
- Anmeldung kostenlose Rechtsberatung
- Anmeldung Urlaubsaktion
- Säuglingswäschepakete
Meldeauskünfte
werden auf Verlangen erteilt. Sie sind entweder schriftlich oder persönlich
zu stellen. Bei Meldeauskünften werden Bundesabgaben eingehoben.
Telefonische Auskünfte werden prinzipiell nicht erteilt!
Anmelden einer Veranstaltung
Die Anmeldung einer Veranstaltung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin erfolgen. Zum Download des Anmeldeformulars
Reisepass
Anträge für die Ausstellung eines Reisepasses sind direkt bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen zu stellen. Die dazu erforderlichen Dokumente (betreffend Erstausstellung eines Reisepasses) sind auf der Seite www.help.gv.at nachzulesen.
Sozialamt
Ansprechpersonen

Margit Gamper ![]()
Tel.: (02630) 38 240-44
1. Stock, Zimmer 108

Barbara Hecher ![]()
Tel.: (02630) 38 240-87
Tätigkeitsbereiche
Das Sozialamt ist neben dem Bürgerservice Anlaufstelle für alle Fürsorgeanglegenheiten. Weiters ist das Sozialamt mit der Bearbeitung und Organisation gemeindeeigener Initiativen, wie Urlaubsaktion, Zuschuss aus dem Fonds für Soziale Härtefälle, Muttertagsfeier und Pensionistenball, befasst. Die Betreuung der Landeskindergärten gehört ebenfalls in den Aufgabenbereich des Sozialamtes.
Kontakt zum Verein "Seniorenbetreuung 65 plus"
Links zu den Arbeitsbereichen:
- Soziale Einrichtungen Ternitz
- Landespensionisten- und Pflegeheime
- Soziale und Sozialmedizinische Dienste
- Pflegegeld
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung
- Kleinkinderbetreuung
- Kindergärten
- Tagesmütter
- Ferienspiel
- Urlaubsaktion
- Heizkostenzuschuss
Schulwesen
Ansprechperson

Judith Fink ![]()
1. Stock, Zimmer 108
Tel.: (02630) 38 240-50
Tätigkeitsbereiche
Verwaltung
der Schulgemeinden
Ansprechperson

Andrea Posch
(zur Zeit in Karenz)
1. Stock, Zimmer 108
Tel.: (02630) 38 240-49

Katja Bartl ![]()
1. Stock, Zimmer 108
Tel.: (02630) 38 240-49
Tätigkeitsbereiche
- Ternitzer Schulgemeinden
- Hauptschulen Ternitz und Pottschach
- Allgemeine Sonderschule Ternitz
- Polytechnische Schule Ternitz
- schulische Nachmittagsbetreuung in den Hauptschulen Ternitz und Pottschach
Wahlamt
/ Meldeamt
Ansprechperson

Hannes Lackner ![]()
1. Stock, Zimmer 102
Tel.: (02630) 38 240-43
Tätigkeitsbereiche
- Evidenzhaltung des öffentlichen Melderegisters
- Schriftliche Meldeauskünfte
- Sperrzeitverkürzung
Das Wahlamt ist für die Führung des Melderegisters - alle Änderungen in der EDV aufgrund der einlangenden polizeilichen Meldungen - sowie für die Abwicklung und Durchführung aller Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren verantwortlich. Anträge für Wahlkarten, sowie Unterstützungserklärungen jeglicher Art werden dort ebenso erledigt, wie die Führung aller Wählerevidenzen.
In den Zuständigkeitsbereich des Geschäftsbereichs 1 fallen weiters noch die Führung verschiedener Statistiken wie Bevölkerungszahlen in allen Varianten, z.B. Geburtsjahrgänge, Anzahl der Hauptwohnsitze, Anzahl der Haushalte etc.
Information und Postservicestelle
Ansprechpersonen

Margit Pecha ![]()
Erdgeschoß, Rezeption
Tel.: (02630) 38 240-85

Gabriele Bambas ![]()
Erdgeschoß, Rezeption
Tel.: (02630) 38 240-28
Tätigkeitsbereiche
- Telefonvermittlung
- Fundbüro
- Postservicestelle
- Ausgabe und Verkauf div. Druckwerke, Videos, Broschüren und Prospekte
- Bewerbungsanträge für Gemeindewohnungen
- Anträge für Landesförderungen (Wohnbeihilfe, Solaranlagen, Pendlerhilfe, usw.)
- Essen auf Rädern
- Posteinlaufstelle der Stadtgemeinde Ternitz
Standesamtsverband / Staatsbürgerschaftsverband
Hans Czettel-Platz 1, 2630 Ternitz
1. Stock, Zimmer 104
Verbandsobmann: Bgm. LAbg. Rupert Dworak
Verbandsobmann-Stv.: Bgm. Walter Jeitler
Verbandsangehörige Gemeinden
- Buchbach
- Grafenbach-St. Valentin
- Ternitz
- Bürg-Vöstenhof
- Wimpassing im Schwarzatale
Fachreferentin und Standesbeamtin

Lydia Modero
(zur Zeit in Karenz)
Tel.: (02630) 38 240-75

Andrea Posch
(zur Zeit in Karenz)
Tel.: (02630) 38 240-78

Hannes Lackner ![]()
Tel.: (02630) 38 240-78
Parteienverkehr
Mo, Mi, Do 7:00 bis 15:00 Uhr
Di 7:00 bis 17:30 Uhr
Fr 7:00 bis 12:00 Uhr
Zuständigkeit des Standesamtsverbandes Ternitz
Das Standesamt Ternitz beurkundet seit 01.01.1939 alle innerhalb der Verbandsgemeinden eingetretenen Personenstandsfälle (d.h. Geburten, Eheschließungen u. Sterbefälle). Aufgrund dieser Aufzeichnungen werden Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, sowie Abschriften und Bestätigungen ausgestellt. Weiters werden verschiedene personenstandsrechtliche Erklärungen entgegengenommen und beurkundet.
Für Personenstandsfälle vor dem 01.01.1939 sind die jeweiligen Pfarrämter des jeweiligen Personenstandsfalles zuständig.
Über die Beibringung von Urkunden zu den einzelnen Personenstandsfällen erhalten Sie Auskunft unter der oben angegebenen Telefonnummer.
Vorinformationen in Standardfällen erhalten Sie bei http://www.help.gv.at/
Trauungen werden im feierlichen Rahmen des Trauungssaales des Ternitzer Rathauses (Zimmer 103), sowie in allen verbandsangehörigen Gemeindeämtern abgehalten. Die Eheschließungen finden wochentags während der Dienstzeit von 09:00 bis 12:00 Uhr statt. An Samstagen finden die Eheschließungen nach Absprache mit den Standesbeamtinnen ab 9:00 Uhr statt.
Weiters besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache mit den Standesbeamtinnen bzw. der Forstverwaltung Hirschwang (zuständig für Vergabe der Räumlichkeiten), Eheschließungen auf "Schloss Stixenstein" in Ternitz-Sieding abzuhalten. Kontakt: Forstverwaltung Hirschwang Hr. Dipl. Ing. Hubert Mayer, Tel.: (0676) 811 849 521 oder (02666) 522 50.
Seit 1.1.2010 bietet das Standesamt Ternitz des weiteren Trauungen außerhalb der Amtsräumlichkeiten an. Hier ist aber ebenfalls eine rechtzeitige Absprache mit den Standesbeamtinnen erforderlich, da der gewünschte Trauungsort zuvor bei einer Begehung besichtigt wird. Die endgültige Entscheidung, ob dieser Trauungsort für eine Eheschließung geeignet ist, obliegt schlussendlich den Standesbeamtinnen. Für die Eheschließung auf Schloss Stixenstein und den sonstigen gewünschten Örtlichkeiten sind jedoch Sonderkommisionsgebühren einzuheben (hiervon nicht betroffen sind jedoch die verbandsangehörigen Gemeindeämter). Die genauen Kosten einer Eheschließung erfahren Sie nach Vorlage der entsprechenden Urkunden.
Zuständigkeit des Staatsbürgerschaftsverbandes Ternitz
Der Staatsbürgerschaftsverband Ternitz führt für die verbandsangehörigen Gemeinden die Staatsbürgerschaftsevidenz. Er ist für Personen, die in einer der verbandsangehörigen Gemeinden ihren Hauptwohnsitz haben, zur Ausstellung von Bestätigungen in Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft (u.a. Staatsbürgerschaftsnachweise) zuständig.
Staatsbürgerschaftsnachweise
Beantragung eines Staatsbürgerschaftsnachweises:
Der Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises hat ein ordentliches
Ermittlungsverfahren voranzugehen, in welchem festzustellen ist, ob eine Veränderung,
insbesondere ein Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft,
eingetreten ist. Das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens ist nach den Bestimmungen
des AVG in einer Niederschrift festzuhalten.
Vorausinformationen über beizubringende Urkunden in Standardfällen erhalten Sie bei http://www.help.gv.at.
Besondere Fälle
In besonders gelagerten Fällen ersuchen wir, zwecks Terminvereinbarung, bzw. beizubringenden Urkunden und sonstigen Unterlagen, um telefonische Kontaktaufnahme unter oben genannter Nummer.
Kosten
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises werden Bundesverwaltungsabgaben eingehoben.
Seit 1.1.2008 ist der erste Staatsbürgerschaftsnachweis für Kinder von sämtlichen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit, sofern das Kind noch keine 2 Jahre alt ist. Wurde bereits ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt oder ist das Kind über 2 Jahre alt, so fallen Gebühren und Abgaben an.
Personalvertretung

Cornelia Mader ![]()
Tel.: (02630) 38 240-42
mobil: (0664)311 90 18
Vorsitzende der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten NÖ, Ortsgruppe Ternitz
Die Gewerkschaft vertritt ihre Mitglieder sowohl individuell in Rechtsfragen, als auch deren umfassenden Interessen auf kommunaler, nationaler und europäischer Ebene.
Weitere Tätigkeitsbereiche
- Schulführungen für alle Ternitzer Schulen
- Verein Naturpark Sierningtal - Flatzer Wand


