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Bauen und Wohnen

Wohnungsvergabe

Zuständig: Hausverwaltung

Die Vergabe von Gemeindewohnungen erfolgt folgendermaßen:

Der Wohnungssuchende erhält bei der Stadtgemeinde Ternitz, Hausverwaltung, Zimmer 205 bzw. im Bürgerservicebüro, einen Erhebungsbogen für die Bewerbung um eine gemeindeeigene Wohnung. Dieses Formular finden Sie auch auf unserer Homepage. Nach der Abgabe des Erhebungsbogens bei der Stadtgemeinde sind Sie automatisch als Wohnungssuchender bei der Stadtgemeinde Ternitz gemeldet. Sie haben aber auch die Möglichkeit direkt in der Wohnungssprechstunden nähere Details mit dem zuständigen Stadtrat abzuklären. Nach frei werden einer Ihren Wünschen entsprechenden Wohnung kann eine Wohnungsbesichtigung vereinbart werden. Sollten Sie anschließend weiterhin Interesse an der Wohnung haben, so werden Sie bei der nächsten Wohnungsausschusssitzung als Bewerber für diese Wohnung vorgeschlagen. In seiner Sitzung entscheidet dann der Wohnungsausschuss aus allen Bewerbern, wer den Zuschlag für die freie Wohnung erhält.

Terminauskünfte betreffend Wohnungssprechstunden unter Tel.: (02630) 38 240-36

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